Infos zur MetallRente in der Kurzarbeit

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14.04.2020 MetallRente - Reduzierung oder Stundung der Beiträge während Kurzarbeit

Während der Kurzarbeitsphase bietet MetallRente neben einer vorübergehenden Reduzierung der Beiträge auch eine Stundung an. Im Anschluss daran können Beschäftigte entscheiden, ob eine Nachzahlung beabsichtigt ist. Wir informieren über Möglichkeiten, die MetallRente-Verträge hier bieten.

Infolge der weltweiten Corona-Pandemie wird in sehr vielen Branchen und Betrieben Kurzarbeit eingeführt. Bei Kurzarbeit erhalten Arbeitnehmer*innen grundsätzlich ein reduziertes Entgelt vom Arbeitgeber. Die Bundesagentur für Arbeit kompensiert einen Teil davon mit dem Kurzarbeitergeld.

Zusätzlich können tarifliche Regelungen wie Zuschüsse der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocken. Kurzarbeitergeld und etwaige Zuschüsse entsprechen dabei jedoch nur einem Teil des ausgefallenen Nettoentgelts.

Eine Weiterführung der Entgeltumwandlung ist zwar auch während der Kurzarbeit möglich, meistens aber nicht gewünscht oder zumindest nicht im bisherigen Umfang.

MetallRente bietet während der Kurzarbeitsphase neben einer vorübergehenden Reduzierung der Beiträge auch eine Stundung an, also eine vollständige Aussetzung der Beitragszahlung. Im Anschluss an die Kurzarbeit können Arbeitnehmer*innen dann entscheiden, ob eine Nachzahlung beabsichtigt ist.

Diese Möglichkeiten stellen wir hier in Grundzügen vor und geben weitere Informationen für MetallRente-Verträge während und nach der Kurzarbeitsphase.

Weitere Informationen stehen auch auf der Startseite von www.metallrente.de zur Verfügung.

Ansprechpartner in der GS Aalen für die MetallRente ist
Michael Abele
Berater für betriebliche Vorsorge
Team Württemberg
Allianz Pension Partners GmbH
Marienstraße 50
70178 Stuttgart
Tel.: +49 711 663-4558
Fax: +49 711 663-5442
Mobil: +49 152 0901 8836
michael.abele@allianzpp.com

Letzte Änderung: 14.04.2020