Mindestlohn bundesweit - jetzt!

Vorschaubild

06.11.2013 Die IG Metall fordert sofort einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro einheitlich für West und Ost. Für die Gefährdung von Arbeitsplätzen gibt es keine Belege.

Aktuell wird über die konkrete Ausgestaltung eines Mindestlohns debattiert. Im Kern geht es zum einen um die Höhe von 8,50 Euro; zum anderen darum, ob ein Mindestlohn, wie von Gewerkschaften, SPD, Grünen und Linken gefordert, einheitlich gilt oder ob Differenzierungen möglich sein sollen, wie von der Union und Arbeitgebern gewollt.

Die zentrale Kritik an einem einheitlichen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro lautet: Dies gefährde Arbeitsplätze, insbesondere im Osten. Vor allem das Arbeitgeberlager warnt. Und die so genannten führenden Wirtschaftsforschungsinstitute mahnen in ihrer aktuellen Gemeinschaftsdiagnose, dass die Einführung eines einheitlichen Mindestlohns von 8,50 Euro zu einem "beträchtlichen Stellenabbau" - speziell in Ostdeutschland - führen könne. Teils wird sich daher für unterschiedliche Mindestlöhne in West und Ost ausgesprochen. Das Problem ist: Die Kritiker bleiben den Beleg für die These einer Arbeitsplatzgefährdung bei einem einheitlichen Mindestlohn von 8,50 Euro schuldig.

Viele jüngere seriöse Forschungen kommen zu dem Ergebnis, dass keine negative Beschäftigungswirkung nachweisbar ist. Dies gilt für die Wirkung von gesetzlichen Mindestlöhnen in anderen Ländern, aber auch für die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veranlasste Evaluation existierender Branchenmindestlöhne in Deutschland. Selbst in Branchen, in denen der Mindestlohn in Ost und West über 8,50 Euro liegt, gibt es keine nennenswerten negativen Beschäftigungseffekte.

Weitere Argumente für den einheitlichen Mindestlohn können hier heruntergeladen werden.

Anhang:

SOPOINFO Arbeitsmarkt

SOPOINFO Arbeitsmarkt

Dateityp: PDF document, version 1.5

Dateigröße: 220.02KB

Download

Letzte Änderung: 06.11.2013