Tarifverträge Zeitarbeit
In den Entgelttarifverträgen der DGB-Gewerkschaften, darunter auch die IG Metall, mit dem Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleitungen e.V.(BZA) und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V) aus dem Jahr 2010 ist ab Mai 2011 eine Steigerung der Entgelte vereinbart.
Leiharbeiter, die nach diesen Tarifverträgen bezahlt werden, profitieren von einer neuen Entgelttabelle. Danach steigt zum Beispiel
- in der Entgeltgruppe 1 der Stundenlohn auf 7,79 Euro,
- in der Entgeltgruppe 2 auf 8,42 Euro,
- in der Entgeltgruppe 3 auf 9,84 Euro
- in der Entgeltgruppe 4 auf 10,41 Euro,
- in der Entgeltgruppe 5 auf 11,77 Euro
- in der Entgeltgruppe 6 auf 13,22 Euro,
- in der Entgeltgruppe 7 auf 15,44 Euro
- in der Entgeltgruppe 8 auf 16,61 Euro,
- in der Entgeltgruppe 9 auf 17,53 Euro.
Ein kleiner Schritt, aber das Ziel der gleichen Bezahlung für gleiche Arbeit ist noch nicht erreicht.
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Letzte Änderung: 06.05.2011