Tarifrunde ME: Jobpaket steht

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18.02.2010 Verhandlung auf Übernahme des Tarifergebnisses.Paket aus Beschäftigungssicherung und Entgelt für den Südwesten steht.

Verhandlung auf Übernahme des Tarifergebnisses

Paket aus Beschäftigungssicherung und Entgelt für den Südwesten steht

Stuttgart - Nur wenige Stunden nachdem die Tarifparteien der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfahlen ein Pilotabschluss für die etwa 3,4 Millionen Beschäftigte der deutschen Metall- und Elektroindustrie erzielen konnten, haben sich IG Metall und Südwestmetall im Südwesten auf die Übernahme des Tarifvertrages verständigt.

Somit konnten die Tarifparteien für die gut 740 000 Beschäftigten der Branche in Baden-Württemberg ein Gesamtpaket schnüren, das eine Sicherung von Beschäftigung und eine Erhöhung der Entgelte vorsieht.

Demnach erhalten die Beschäftigten für die Monate Mai 2010 bis März 2011 eine Einmalzahlung in Höhe von 320 EUR. Auszubildende erhalten 120 EUR. Die Auszahlung wird in zwei Teilbeträgen jeweils zum 01.05.2010 und zum 01.12.2010 erfolgen.

Zum 01.04.2011 kommt eine tabellenwirksame Entgelterhöhung von 2,7 Prozent hinzu. Diese kann auch 2 Monate vorgezogen oder nach hinten verschoben werden.

Der Entgelttarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31.03.2012.

IG Metall Bezirksleiter Jörg Hofmann bewertet das Gesamtpaket insgesamt positiv. "Es ist uns gelungen das Jobpaket Baden Württemberg mit der in NRW vereinbarten Entgeltentwicklung kompatibel zu machen. Wir sind angetreten mit dem Willen Beschäftigung sicherer zu machen, gerade in Zeiten der Krise. Hierfür war die IG Metall bereit neue Wege zu gehen. Es hat sich gelohnt, denn wir haben unser Ziel erreicht. Wir wollten ein Jobpaket. Wir konnten eines schnüren. Und wir wollten eine sichtbare Entwicklung der Entgelte. Auch das haben wir geschafft."

Details des Paketes zur Beschäftigungssicherung in Baden-Württemberg:

Der neue Tarifvertrag "Kurzarbeit, Qualifizierung und Beschäftigung" hat eine Laufzeit bis 30. Juni 2012. Neben den Bedingungen der konjunkturellen Kurzarbeit sind darin auch Regelungen zu einem Modell der tariflichen Kurzarbeit enthalten.

Tarifliche Kurzarbeit kann dann eingesetzt werden, wenn die Möglichkeiten für konjunkturelle Kurzarbeit ausgeschöpft sind. Dies trifft z.B. dann zu, wenn die Bezugsdauer von 24 Monaten ausgeschöpft ist, was in einer großen Zahl der Betriebe im Südwesten bereits im kommenden Herbst der Fall sein wird. Die tarifliche Kurzarbeit ist gegebenenfalls über eine tarifliche Schlichtungsstelle für sechs Monate erzwingbar. Die Arbeitszeit kann bei Anwendung des Modells auf eine Bandbreite zwischen 31,5 und 28 Stunden abgesenkt werden. Für die abgesenkte Arbeitszeit erhalten die Beschäftigten einen Teilentgeltausgleich in Höhe von 15,33 Prozent je Ausfallstunde. Die Berechnung der Ausfallstunden erfolgt im Monatsdurchschnitt. Wird das Modell der tariflichen Kurzarbeit im Betrieb angewandt, haben die betroffenen Beschäftigten während der Dauer einen erweiterten Kündigungsschutz.

Betriebe die sehr lange die Möglichkeit der Kurzarbeit nutzen um Beschäftigung im Unternehmen zu halten, können im Rahmen des neuen Tarifvertrages die Remanenzkosten senken. Diese Kosten der Betriebe für nicht geleistete Arbeit werden mit rund 26 Prozent je Ausfallstunde veranschlagt. So können Betriebe mit mehr als 24 Monaten Kurzarbeit die tariflichen Einmalzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) der Kurzarbeiter entsprechend der Intensität der Kurzarbeit kürzen. Im Gegenzug haben die Beschäftigten einen erweiterten Kündigungsschutz.

Ein weiterer Baustein ist die Möglichkeit auf bis zu fünf Jahre persönliche Weiterbildung. Somit haben alle Beschäftigten die Möglichkeit, sich für diesen Zeitraum für Qualifizierungen, Schulabschlüsse oder gar ein Studium freistellen zu lassen. Der Anspruch auf Weiterbeschäftigung bleibt erhalten. Auszubildende können diese Möglichkeit einer Weiterqualifizierung direkt im Anschluss an die Ausbildung nutzen. In diesen Fällen verschiebt sich der Mindestanspruch auf Übernahme nach der Ausbildung nach hinten. Außerdem besteht jetzt für 1 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes (ab einer Betriebsgröße von 500 Beschäftigten, in konzernabhängigen Betrieben ab 300 Beschäftigten) der Anspruch auf bis zu 48 Monate Qualifizierung in einem verblockten Teilzeitmodell, die auch für die oben genannten Möglichkeiten genutzt werden kann.

Die in Baden-Württemberg tarifvertraglich verankerte Aufzahlung bei konjunktureller Kurzarbeit bleibt unverändert.

Ebenso bleibt konjunkturelle Kurzarbeit auch in Zukunft für Betriebsräte und ihren Betrieb erzwingbar. Verweigert ein Arbeitgeber diesen Weg, ersetzt gegebenenfalls eine tarifliche Schlichtungsstelle die Einigung. Die Schiedsstelle ist paritätisch und mit einem regelmäßig wechselnden Vorsitzenden besetzt und kann Kurzarbeit für maximal sechs Monate anordnen.

Kai Bliesener
- Pressesprecher -

Letzte Änderung: 18.02.2010