Mitgliedervorteil für Leihbeschäftigte

Gleiches Geld

15.06.2023 Bis zu 350 Euro extra aufs Urlaubsgeld sichern.

Leihbeschäftigte, die Mitglied der IG Metall sind, erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als sechs Monate in ihrer Leihfirma beschäftigt sind. Die Extrazahlung von bis zu 350 Euro zum Urlaubsgeld könnt Ihr bis 30. Juni beantragen.

Leihbeschäftigte, die mindestens 12 Monate Mitglied der IG Metall sind, erhalten bis zu 350 Euro Extrazahlung zum Urlaubsgeld, wenn sie länger als 6 Monate bei ihrem Verleihbetrieb beschäftigt sind. Dies gilt für Beschäftigte von Leihfirmen, die an die Tarife der DGB-Tarifgemeinschaft mit den Leiharbeitgeberverbänden BAP und iGZ gebunden sind (über 90 Prozent aller Leihbeschäftigten) - jedoch nicht für Verleihbetriebe, die keinen Tarif oder eigene Tarifverträge haben - etwa den Personaldienstleister Autovision, wo ein eigener Haustarif gilt.

Um die Extrazahlung zu erhalten, muss rechtzeitig ein persönlicher Antrag an den Verleiher gestellt werden. Das geht so: Beantrage die Mitglieder-Extrazahlung fristgerecht (Post-/E-Mail-Eingang):

Urlaubsgeld frühestens ab dem 19. Mai, bis 30. Juni (100 bis 350 Euro, je nach Beschäftigungsdauer bei der Leihfirma)
Weihnachtsgeld frühestens ab dem 19. Oktober, bis 30. November (250 bis 500 Euro)
Jetzt eintreten und Extrazahlung zum Weihnachtsgeld sichern!
Neu: Ab dem Weihnachtsgeld (November 2023) greift eine tarifliche Neuregelung: Dann sind nur noch 6 Monate Mitgliedschaft Anspruchsvoraussetzung. Das bedeutet: Wer noch bis inklusive Mai 2023 Mitglied wird, hat bereits zum Mitgliedervorteil im November 2023 Anspruch auf die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld.

Die Extrazahlung erhöht sich dann auf 250 bis 500 Euro - abhängig von der Betriebszugehörigkeit bei Deiner Leihfirma.

Die genauen Infos und Anleitung zur Antragstellung (auch in verschiedenen Sprachen) findest Du hier: Link

Anhang:

Leiharbeit

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Letzte Änderung: 15.06.2023