Schutzmaßnahmen bei Hitze

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14.06.2021 Damit der Arbeitsplatz nicht zur Sauna wird

Schutzmaßnahmen bei Hitze

Obwohl die Sommermonate immer heißer werden, gibt es in vielen Unternehmen noch keine Betriebs­vereinbarung zur Wärmeentlastung. Betriebsräte sollten jetzt aktiv werden.

Damit der Arbeitsplatz nicht zur Sauna wird, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die Arbeitsstättenverordnung fordert eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur. Sie legt unter anderem fest, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten darf. Diese Obergrenze gilt auch für Kantinen sowie Sanitär-, Pausen-, Bereitschafts- und Erste-Hilfe-Räume. Daher sind bauliche Anforderungen an den Wärmeschutz zu erfüllen und geeignete Sonnenschutzsysteme zu verwenden. Ausnahmen gibt es bei betriebstechnisch bedingten Wärmeeinflüssen, etwa bei der Arbeit am Hochofen.

Steigt die Temperatur der Außenluft über 26 Grad, sollen zusätzliche Maßnahmen getroffen werden: Jalousien effektiver steuern, für ­Nachtaus­kühlung sorgen, elektrische Geräte nur bei Bedarf anschalten, in den frühen Morgenstunden lüften. Über Gleitzeitregelungen kann der Arbeitsbeginn in die kühleren Morgenstunden verlagert werden. Weitere mögliche Maßnahmen sind die Lockerung der Bekleidungsregeln und das Bereitstellen geeigneter Getränke. Auf diese Maßnahmen aus der Arbeitsstättenregel (ASR) A3.5 kann betrieblich zurückgegriffen werden, wenn der Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu lange dauert.

Erhöhte Vorsicht ist bei Überschreitung der 26-Grad-Grenze immer in folgenden Fällen geboten: bei schwerer körperlicher Arbeit, bei besonderer Schutzkleidung, die die Abgabe der Wärme verhindert, und bei besonders schutzbedürftigen Beschäftigten wie Jugendlichen, Älteren und Schwangeren. Bei einer Lufttemperatur über 30 Grad müssen Maßnahmen zur Minderung der Beanspruchung ergriffen werden. Über 35 Grad ist der Arbeitsraum nicht mehr als solcher geeignet.

Infektionsschutz im zweiten Coronasommer
In geschlossenen Räumen kann die Anzahl virusbelasteter Tröpfchen oder Aerosole besonders leicht steigen. Eine­ ­ausreichende Lüftung in allen Arbeitsräumen ist für den Infektionsschutz daher von besonderer Bedeutung.

Beim Einsatz von Lüftungsanlagen ist der Einsatz geeigneter Filter (zum Beispiel HEPA-Filter) und ein möglichst hoher Außenluftanteil entscheidend, um das Risiko zu verringern, Coronaviren zu übertragen. Auch sollten diese Anlagen während der Betriebszeit durchgängig eingeschaltet sein sowie über diesen Zeitraum hinaus genutzt werden (zum Beispiel durch Betrieb auf Nennleistung für je zwei Stunden vor und nach den Betriebszeiten).

Der Einsatz von raumlufttechnischen Anlagen im Umluftbetrieb ohne geeigneten Filter ist soweit möglich zu vermeiden. Mobile Umluftgeräte wie Ventilatoren oder Klimaanlagen sollten nur genutzt werden, wenn Beschäftigte im Einzelbüro arbeiten. Diese Geräte wälzen die Luft lediglich um, erhöhen aber nicht den Anteil der Außenluft. Sind mehrere Personen in einem Arbeitsbereich anwesend, erhöht sich dann das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2.

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Gute Arbeit am Arbeitsplatz_Sommerhitze

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Letzte Änderung: 14.06.2021