Wissen für Betriebsräte

IG Metall Bildung: Wissen - Koennen - Handeln

03.12.2015 Wissen ist Macht. Welche Rechte haben Betriebsratsmitglieder nach dem Betriebsverfassungsgesetz? Was gilt es bei § 37 Absatz 6 und 7 BetrVG zu beachten? Unsere Handlungshilfe hilft weiter.

Zu einer erfolgreichen Interessenvertretung gehören gewerkschaftlich organisierte und selbstbewusst handelnde Belegschaften und qualifizierte, gut informierte Funktionäre der IG Metall.

Arbeitsplätze sichern, soziale Arbeitsbedingungen schaffen und eigene betriebspolitische Gestaltungsziele erarbeiten und durchsetzen - das sind Aufgaben, die Betriebsräte und Vertrauensleute der IG Metall in ihrer täglichen Arbeit leisten müssen. Dabei ist es von großer Bedeutung, die Belegschaften, insbesondere die IG Metall-Mitglieder, durch eine beteiligungsorientierte Betriebsrats- und Gewerkschaftsarbeit in die Arbeit mit einzubeziehen.

Die Anforderungen an die Betriebsratsarbeit in Betrieben und Verwaltungen sind erheblich gestiegen. Die Rahmenbedingungen und Entwicklungen in Betrieben, Unternehmen und Konzernen werden zunehmend komplexer, schnelllebiger und finanzmarktorientierter. Betriebsräte und Vertrauensleute brauchen für ihre tägliche Arbeit ein solides Grundwissen über gesetzliche Bestimmungen und entsprechende Handlungsmöglichkeiten. Dafür steht ein breitgefächertes Seminarangebot zur Verfügung. Informationen dazu gibt es bei uns in der Verwaltungsstelle und in den Medien der IG Metall. Das Online-Angebot haben wir hier verlinkt.

Handlungshilfen der IG Metall vermitteln Interessenvertretern und -vertreterinnen Grundlagen und Handlungsorientierung für die betriebliche Arbeit. Zum Beispiel über den Anspruch auf Schulung nach § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG. Die aktualisierte Broschüre bietet einen Überblick über die rechtlichen Voraussetzungen für Freistellung und Kostenübernahme. Die in der Broschüre aufgeführten Hinweise und Formulierungsvorschläge unterstützen die praktische Arbeit. Aktive der IG Metall können die Broschüre (Stand: September 2015) im Extranet der IG Metall herunterladen oder bestellen.

Letzte Änderung: 03.12.2015